Im Familenrecht werden die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen, v.a. bei Entscheidungen zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umganges zunehmend komplexer und damit zum Teil auch intransparenter. Das Gericht hat eine Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis und soll gleichzeitig auf eine gütliche Einigung hinwirken. Die Zahl der regelmäßig beteiligten Professionen hat sich in den vergangenen Jahren erhöht - neben Richtern werden Anwälte, psychologische Sachverständige, Verfahrensbeistände der Kinder, Jugendamtsmitarbeiter, Mediatoren und Mitarbeiter von Beratungsstellen tätig.

 

Eine effektive und dem Kindeswohl dienende Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure ist nur möglich, wenn Informationsaustausch, Kommunikation und Kooperation zwischen den Professionen zuverlässig und konfliktarm geregelt sind und die betroffenen Kinder nicht überfordert werden.

Unsere Anliegen

  • die Tranzparenz des Verfahrens verbessern
  • allen beteiligten Akteuren, einschließlich der Eltern, Wissen zu vermitteln, das es ihnen erlaubt die Spielregel, Möglichkeiten und Grenzen des Handelns aller beteiligten Professionen besser zu verstehen
  • eine vernünftige Balance zwischen dem Erfordernis zur Kooperation und dem Bedürfnis nach selbstverantortlichem Handeln zu stärken
  • einen Beitrag zur Qualitätsförderung des familiengerichtlichen Verfahrens zu leisten
  • Angebote für niederschwellige, begleitende Maßnahmen für Eltern und betroffene Kinder zu entwickeln.

unsere angebote

  • Vorträge
  • Seminare
  • Workshops
  • eigene Publikationen
  • Supervision
  • individuelle Beratung