Im Familenrecht werden die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen, v.a. bei Entscheidungen zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umganges zunehmend komplexer und damit zum Teil auch intransparenter. Das Gericht hat eine Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis und soll gleichzeitig auf eine gütliche Einigung hinwirken. Die Zahl der regelmäßig beteiligten Professionen hat sich in den vergangenen Jahren erhöht - neben Richtern werden Anwälte, psychologische Sachverständige, Verfahrensbeistände der Kinder, Jugendamtsmitarbeiter, Mediatoren und Mitarbeiter von Beratungsstellen tätig.
Eine effektive und dem Kindeswohl dienende Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure ist nur möglich, wenn Informationsaustausch, Kommunikation und Kooperation zwischen den Professionen zuverlässig und konfliktarm geregelt sind und die betroffenen Kinder nicht überfordert werden.
Prof. Dr. Uwe Tewes
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 21335 Lüneburg
Tel. +49 172 4303522
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